
Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit haben Sie nur 10% der Coachingkosten zu tragen! Das Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern und in Teilen des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent oder maximal 4.500 Euro, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.
Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der
Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten
und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das "Gründercoaching Deutschland"
eine besondere Förderung an: Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die
Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro
für ein Coaching erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den
Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräches und
kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 06332/993488 oder per Mail.